BTHG – gut gemeint aber übers Ziel hinausgeschossen
Veröffentlicht am 23.06.2025
Das Bundesteilhabegesetz entpuppt sich als teures Bürokratiemonster mit wenig Nutzen für die Betroffenen
“Gut gemeint ist oft das Gegenteil von gut gemacht”, mit diesem kurzen Satz bringt Brigitte Schäuble, die CDU-Kreisvorsitzende und Mitglied des Kreistags, die Sache auf den Punkt. Menschen mit Behinderung haben ein oft sehr schweres Schicksal und es sollte ihnen alle erdenkliche Hilfe und Unterstützung angedeihen, um ihnen ein möglichst normales Leben zu ermöglichen. “Aber mit dem Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat der Bund ganz offensichtlich ein bürokratisches Monster geschaffen, das seinen Zweck, den Betroffenen zu mehr Lebensqualität zu verhelfen, nur zu einem geringen Maß erfüllt. Zeit, das BTHG auf den Prüfstand zu stellen”.
Reichte bisher ein fünfseitiges Formular zur Gewährung von pauschalen Leistungen, so umfasst ein Vertrag nun locker 79 Seiten inkl. Anlagen und erfordert 16 Unterschriften. Für die nun individuellere und personenbezogene Bedarfsermittlung ist der Personalaufwand sowohl bei den Leistungserbringern als auch beim Landkreis als zuständigem Kostenträger exorbitant gestiegen. “Die hochdifferenzierte Bedarfsermittlung allein bringt den Betroffenen jedoch keine erkennbare Verbesserung im Alltag. Das zusätzliche Personal ist nur mit der zusätzlichen Bürokratie beschäftigt und bringt dem behinderten Menschen unterm Strich nichts.” Im Landkreis wurden allein für die nun erforderliche umfangreiche Bedarfsermittlung 7,64 zusätzliche Vollzeit-Stellen geschaffen. Der Bund hat das Gesetz zwar geschaffen und die Kosten ausgelöst, beteiligt sich jedoch nicht an den Transferaufwendungen. Lediglich das Land sieht im Rahmen der Konnexität eine gewisse Zahlungsverpflichtung, der man jedoch nur widerwillig und schrittweise nachkommt.
“Fehlende Finanzierungsanteile müssen dann logischerweise über die Kreisumlage von den Gemeinden und letztlich von den Steuerzahlern des Landkreises getragen werden”, kritisiert Andreas Merkel, CDU-Fraktionsvorsitzender im Kreistag. “Die Nettoaufwendungen des Landkreises für die Eingliederungshilfe insgesamt stiegen bis zum Jahresende 2024 auf rund 55 Mio. € und werden im Haushaltsplan 2025 sogar mit rund 65 Mio. € veranschlagt”.
Zu einem offenen Austausch über diesen Problemkreis lädt der CDU-Kreisverband Rastatt Betroffene, ihre Angehörigen und Betreuer, die Leistungserbringer und alle Interessierten herzlich ein auf Dienstag, 01. Juli 2025, 19:00 Uhr, Gemeindezentrum Herz Jesu, Stadionstraße 3, 76437 Rastatt. Im Podiumsgespräch mit Kai Whittaker MdB, Mitglied im Ausschuss für Arbeit und Soziales des deutschen Bundestags, Prof. Dr. Rupert Felder, Vorsitzender der Lebenshilfe Rastatt/Murgtal und Sozialdezernent Jürgen Ernst im Landratsamt Rastatt sollen Verbesserungsvorschläge für die Politik erörtert und konkret benannt werden. Anmeldung erbeten.
Wann: Dienstag, 01. Juli 2025, 19:00 Uhr
Wo: Gemeindezentrum Herz Jesu, Stadionstraße 3, 76437 Rastatt
Anmeldung erbeten unter: anmeldung@cdu-rastatt.de