Bundesteilhabegesetz auf dem Prüfstand – Verbesserungen gefordert
Veröffentlicht am 07.07.2025
„Rastatter Weg“ zur Reduzierung der Bürokratiekosten
Die Auswirkung in der Region ist auf der politischen Tagesordnung: mit steigenden Kosten, schwer zu deckendem Personalbedarf und der Frage nach der Zukunft einzelner
Die Auswirkung in der Region ist auf der politischen Tagesordnung: mit steigenden Kosten, schwer zu deckendem Personalbedarf und der Frage nach der Zukunft einzelner Einrichtungen ist das „Bundesteilhabegesetz“ (BTHG) ein Gesetz, das im Leben vieler Menschen eine praktische Auswirkung hat. Allein der Landkreis Rastatt hat 65 Millionen Euro Kosten veranschlagt. Der Sozialdezernent des Landkreises, Jürgen Ernst, wies daher auch auf einer Veranstaltung des CDU-Kreisverbandes Rastatt auf die Dringlichkeit der Finanzierung hin, flankiert vom CDU-Fraktionsvorsitzenden im Kreistag, Andreas Merkel. Sein Appell: Die Umsetzungskosten des Bundesgesetzes müsse konsequent der Bund tragen. „Es kann nicht sein, dass fehlende Finanzierungsanteile über die Kreisumlage von den kreisangehörigen Gemeinden und letztlich von den Steuerzahlern vor Ort getragen werden müssen“.
Sozialdezernent Jürgen Ernst schilderte den Aufwand im Landkreis, um die vom Gesetz geforderten Leistungsvereinbarungen zu formulieren, zu verhandeln, zu dokumentieren und dann die Leistungserbringung zu kontrollieren. „Diesen bürokratischen Aufwand spüren wir jeden Tag und er hemmt uns in unserem Tun“ bekräftige Rupert Felder, Vorsitzender der Lebenshilfe Rastatt-Murgtal, die auf der anderen Vertragsseite dann die Menschen betreut. „Wir brauchen mehr Ermessen“ forderte Felder und machte das am Beispiel der Landesheimbauverordnung fest. Die starren Vorgaben führten dazu, dass in der Region ganz konkret und akut einzelne Einrichtungen schließen, Angebote abgebaut werden und Kosten für Um- und Neubau entstehen.
Alexander Becker, Mitglied des Landtages will diese Anregungen mit in die Landespolitik nehmen, die maßgeblich die Umsetzung des Teilhabegesetzes gestaltet. „In anderen Bundesländern läuft das einfacher“ so der Kommentar aus dem Teilnehmerkreis. Viele Vertreter von Sozialeinrichtungen und Verbänden waren zur Veranstaltung gekommen. Das beeindruckte CDU-Kreisvorsitzende Brigitte Schäuble: „Unsere Aufgabe als politische Partei ist es, gesellschaftliche Probleme aufzugreifen, Verbesserungsvorschläge zu machen und an die Entscheider in Bund und Land heranzutragen“.
Einer der Entscheider ist auch der CDU-Wahlkreisabgeordnete Kai Whittaker, Mitglied im Sozialausschuss des Deutschen Bundestages. Man arbeite im Bund bereits an einer Novellierung des BTHG, die heutige Veranstaltung komme für ihn daher zur rechten Zeit. Konkrete Anregungen konnte der Abgeordnete mitnehmen: Sozialdezernent Jürgen Ernst und Lebenshilfe-Vorsitzender Rupert Felder beschrieben den „Rastatter Weg“: Ohne Rückfall in die zuvor praktizierte Pauschalisierung könne Clusterung und Typisierung zur Reduzierung der Verwaltungskosten und auch zum Bürokratieabbau beitragen. Weitere Ideen, um das dringend benötigte Personal zu entlasten ergeben sich aus Anwendungen der Künstlichen Intelligenz. „Statt Formulare auszufüllen, könnten die digitalen Helfer das Personal entlasten“.
Kritik am Landesrahmenvertrag, mit dem Baden-Württemberg das Bundesteilhabegesetz auf das Land übertragen hatte, wurde ebenfalls laut. Er sei viel zu spät gekommen, man habe bereits auf eigene Faust versucht, die Sache auf den Weg zu bringen, und andere Bundesländer hätten die Rahmenbedingungen besser gesetzt. Außerdem handhabe jeder Landkreis die Verordnung ein bisschen anders. Hier ergebe sich zwingend ein Handlungsbedarf fürs Land. Landtagsmitglied Alexander Becker notierte sich die Anregungen vom Podium und aus dem Teilnehmerkreis. Trotz brütender Hitze war das Thema eine Teilnahme wert. Für CDU-Kreisvorsitzende Brigitte Schäuble war das ein besonderer Dank wert: „Teilhabe und Inklusion sind mühsame Wege, aber es lohnt sich, sie zu gehen.
