Haushaltsstellungnahme 2024 vom Fraktionsvorsitzenden der CDU Kreistagsfraktion, Andreas Merkel
Veröffentlicht am 09.02.2024
Sehr geehrter Herr Landrat,
verehrte Kolleginnen und Kollegen des Kreistages,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
wenn wir heute nach einer intensiven, eintägigen Vorberatung im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen sowie den Fachausschüssen über den Kreishaushalt 2024 entscheiden, tun wir dies – wie im Vorjahr – in einer Zeit, die von multiplen Krisen geprägt ist. Ich nenne nur die Stichworte zwei Jahre Angriffskrieg in der Ukraine und die Geiselnahme der Hamas im Gazastreifen. Gleichzeitig spüren wir, dass auch im nationalen Kontext ungeahnte Herausforderungen zu bewältigen sind. Kurzum: Die Kommunen – und damit auch der Landkreis – befinden sich durch die weltpolitische Situation in einer akuten Belastungssituation.
In der Haushaltswirtschaft des Kreises markiert der Etat 2024 die Verfestigung einer finanzwirtschaftlichen Zeitenwende. War es uns in der Vergangenheit, namentlich bis 2022, möglich, steigende Ausgaben durch höhere Einnahmen auszugleichen und Überschüsse zu erwirtschaften, tritt in diesem Jahr im Haushaltsplan ein strukturelles Problem noch deutlicher zu Tage als im Vorjahr: Trotz erneut steigender Steuerkraft der 23 kreisangehörigen Gemeinden im Bezugsjahr 2022 und einer Anhebung des Kreisumlagehebesatzes ergibt sich im Ergebnishaushalt 2024 erneut ein Fehlbetrag. In der Planung des Jahres 2024 setzt sich damit fort, was wir bedauerlicherweise auch beim vorläufigen Rechnungsergebnis 2023 sehen. Die Schere zwischen Ertrag und Aufwand geht gewaltig auseinander. Nach der Verwaltungsvorlage erwarten wir einen Verlust beim ordentlichen Ergebnis von etwas mehr als 5,9 Mio. EUR. Wenn, worauf noch einzugehen sein wird, der Kreisumlagehebesatz statt um 1,5 Punkte „nur“ um 1,0 Punkt erhöht wird, werden wir einen Betrag von etwas mehr als 8,0 Mio. EUR erreichen.
Was sind die Gründe für diese Entwicklung? Auf jeden Fall nicht die Erträge und der Finanzierungsbeitrag der Städte und Gemeinden. Das Aufkommen steigt von 110,2 Mio. EUR bei einem Hebesatz von 29,5 Punkten auf beachtliche 127,5 Mio. EUR, also um 17,3 Mio. EUR. Gleichzeitig steigen aber die Transferaufwendungen des Kreises von 158,0 Mio. EUR in 2023 auf 197,8 Mio. EUR in 2024, also um fast 40,0 Mio. EUR. Treiber dieser Entwicklung sind steigende Sozialleistungen, unter anderem beim Bundesteilhabegesetz (BTHG). Der Bundesgesetzgeber hat hier aus durchaus nachvollziehbaren Gründen eine Neuausrichtung der Eingliederungshilfe auf den Weg gebracht ohne aber die ausführenden Institutionen, bei uns die Stadt- und Landkreise, mit den notwendigen Finanzmitteln für die Administrierung und die Leistungsgewährung auszustatten. Hinzukommt, dass bislang überhaupt nicht absehbar ist, ob das Ziel, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben zu verbessern, letztlich im gewünschten Umfang erreicht wird.
Ein zweites Thema hinterlässt ebenfalls deutliche Spuren im Haushalt: Konkret die Leistungen für das Klinikum Mittelbaden. Aufgrund von Presseveröffentlichungen ist hinlänglich bekannt, dass die Krankenhäuser bundesweit unterfinanziert sind. Bei nicht kommunalen Häusern grassiert eine Insolvenzwelle und bei kommunalen Häuser werden die Träger in Mithaftung dafür genommen, dass Bund und Land ihrer ureigenen Finanzverantwortung für die stationären Einrichtungen nicht nachkommen. Die Folgen sind im Kreishaushalt deutlich spürbar. Hinzu kommen spezifische örtliche Ursachen, namentlich notwendige bauliche Maßnahmen, u.a. beim Brandschutz. Wir treffen daher Vorsorge dafür, dass wir einen Verlustausgleich von 5,77 Mio. EUR[1], einen Investitionskostenzuschuss von 6,0 Mio. EUR[2] und einen Betriebsmittelkredit von weiteren 6,0 Mio. EUR leisten können. Gleichzeitig hat das Klinikum selbst ein Konsolidierungsprogramm mit 14 Einzelmaßnahmen aufgelegt.
Allein diese zwei Themen – BTHG und Krankenhaus – zeigen mehr als deutlich, so kann es nicht weitergehen. Wenn wir weiterhin eine funktionierende Selbstverwaltung mit entsprechendem Gestaltungsspielraum in den Kreisen wollen, muss sich dringend und schnell etwas ändern. Ansonsten bleibt den Gremien vor Ort künftig nur noch die Entscheidung darüber, was nicht mehr und was nicht mehr in der bisher gewohnten Qualität erledigt werden kann. Diese Entwertung des Erfolgsmodells „Kommunale Selbstverwaltung“ kann niemand wollen! Denn die Folgen für unsere Gesellschaft, für die politische Kultur in unserem Land und für die kommunale Ebene wären fatal.
Vor diesem Hintergrund erwarten wir, dass der Bund bei der Krankenhausreform jetzt endlich in die Pötte kommt, ein Vorschaltgesetz den Häusern dringend notwendige Finanzmittel gewährt und das Land zumindest bei der Auszahlung von bewilligten Investitionszuschüssen künftig schneller unterwegs ist. Beim BTHG setzen wir darauf, dass der vielzitierte „Hoffnungsansatz“ im Haushalt von 7,5 Mio. EUR[3] auch tatsächlich realisiert werden kann.
Gerade dieser sogenannte „Hoffnungsansatz“ zeigt, dass beim Vollzug des Haushalts Unsicherheiten bestehen. Wir haben uns daher als CDU-Fraktion eingehend mit der Frage befasst, in welchem Umfang wir eine Anhebung des Kreisumlagehebesatzes mittragen können. Wir sind zum Ergebnis gekommen, dass wir bei einer Erhöhung um einen Punkt mitgehen werden. Wir haben uns diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Wir sind aber letztlich zur Auffassung gelangt, dass dies im Ergebnis der in der Tat nicht einfachen Situation des Kreises aber auch den Interessen der finanzierenden Städte und Gemeinden angemessen Rechnung trägt. Die Kommunen im Kreis erhalten damit die notwendige Zeit, um sich auf die wohl auch in naher Zukunft fortdauernden deutlich veränderten Rahmenbedingungen bei der Umlagefinanzierung des Kreises einzustellen.
Die von uns für notwendig erachtete Erhöhung um einen Punkt bedeutet für den Kreis in 2024 immerhin Mehreinnahmen von rund 4,3 Mio. EUR. Dabei ist zu würdigen, dass der Kreis aktuell noch über Ergebnisrücklagen von 27,4 Mio. EUR[4] verfügt. Solche Rücklagen werden im NKHR ja gerade angesammelt, um in schwierigen Zeiten einen Haushaltausgleich zu schaffen. Hinzu kommt, dass wir zu Beginn des Jahres 2024 noch über liquide Eigenmittel von rund 15,0 Mio.EUR[5] verfügen. Hinzu kommen Einzahlungen von 6,8 Mio. EUR, die sich lt. dem Vorläufigen Rechnungsergebnis von 2023 nach 2024 verschieben. Selbst am Ende des Jahres werden wir bei einem plangemäßen Vollzug noch liquide Eigenmittel ausweisen, die deutlich über der Mindestliquidität liegen. Gleichwohl sind wir aber auch bereit, Vorsorge für unvorhergesehene Entwicklungen zu treffen. Wir unterstützen daher die Erhöhung der Kreditermächtigung[6] für investive Maßnahmen um rund 2,2 Mio. EUR; wohlwissend, dass es sich zunächst um eine Ermächtigung handelt, die nur bei einem Liquiditätsbedarf tatsächlich in Anspruch genommen wird.
Bei der Bewertung der dann hinterlegten Netto-Neuverschuldung von 6,1 Mio. EUR[7] ist zu würdigen, welche Investitionen damit letztlich mitfinanziert werden. Hier zeigen gerade die veranschlagten Hochbaumaßnahmen für die Carl-Benz-Gewerbeschule, für die Anne-Frank-Schule, für die Josef-Durler-Schule, für das Wilhelm-Hausenstein-Gymnasium und für die Pestalozzischule, dass wir massiv und ganz konkret in die nachfolgende Generation investieren.
Nach eingehender Vorberatung sagen wir Ja zur Generalsanierung des Technischen Gymnasiums an der Josef-Durler-Schule in Rastatt. Wir geben damit mit diesem Etat den Startschuss für das mit insgesamt 16,8 Mio. EUR veranschlagte kostenintensive Projekt. Im aktuellen Haushalt sind dafür zunächst Mittel von 1,3 Mio. EUR[8] veranschlagt. Es handelt sich hier zweifelsohne um eine gewaltige finanzielle Herausforderung für den Kreis, die auf mehrere Haushalte ausstrahlen wird. Andererseits war und ist es für uns stets ein vordringliches Anliegen, in die kreiseigenen Schulen zu investieren. Gerade mit Blick auf die demografische Entwicklung und den heute schon vorhandenen Fachkräftemangel ist es geboten, alles zu tun, um sowohl die duale als auch die gymnasiale Ausbildung in unseren beruflichen Bildungsstätten zu stärken.
Höchste Priorität hat für uns die Krankenhausversorgung im Landkreis. Neben den Finanzhilfen für den laufenden Betrieb unserer Kliniken in Rastatt, Baden-Baden und Bühl sowie der Pflegeheime halten wir es für unabdingbar, beim Projekt Zentralklinikum dringend voranzukommen. Wir alle wissen, Zeit ist Geld. Das Ergebnis der Baugrunduntersuchung für den Standort „Am Münchfeldsee“ müsste nach unserem Dafürhalten im ersten Quartal dieses Jahres vorliegen. Wir gehen ferner davon aus, dass die zurückliegende Zeit auch genutzt wurde, um bei den Themen Gemarkungstausch und Verkehrsanbindung voranzukommen, sodass es möglich sein sollte, in den beiden Gesellschaftergremien schnellstmöglich einen finalen Standortbeschluss zu fassen. In diesem Zusammenhang brauchen wir Klarheit über die Kosten- und Finanzierungsplanung. Zudem bedarf es unseres Erachtens eines fortgeschriebenen Zeitplans für die Realisierung des Projektes.
Der Schutz unserer Erde ist für uns als CDU-Fraktion alternativlos. Wir haben, auch als Kreis, schon viel geleistet und werden auch noch mehr tun. Klimaschutz funktioniert aber nicht um jeden Preis. Wir müssen beim Klimaschutz die finanziellen Möglichkeiten der Bevölkerung und der öffentlichen Hand in den Blick nehmen. Wir wollen dort CO2 sparen, wo es Sinn macht und etwas bewirkt. Die weitere finanzielle Förderung des Solarcampus in Bühl mit 1,3 Mio. EUR[9] wird diesem Anspruch gerecht.
Auf völliges Unverständnis stößt bei uns in diesem Zusammenhang aber die Haltung des Bundes, namentlich der Umweltministerin, die Fläche für Floating-PV-Projekt auf 15 % der Wasserfläche von Seen, bei uns Baggerseen, zu begrenzen. Das dient weder dem Klimaschutz noch der Schonung von wertvollen Ackerflächen. Die vorgegebene Begrenzung ist auch wissenschaftlich nicht begründet.
Bei den im Haushalt veranschlagten Tiefbaumaßnahmen konzentrieren wir uns richtigerweise auf Verbesserungen im Bestand sowie den Neubau von Radwegen. Es ist richtig, im Ergebnishaushalt die Deckenmaßnahmen mit 3,0 Mio. EUR vorzusehen. Wir erhalten damit unser Vermögen. In der Zukunft wird uns zudem die Instandsetzung der Brücken und Stützmauern fordern.
Beim ÖPNV wollen wir die Steigerung unseres finanziellen Engagements von 15,8 Mio. EUR um 1,2 Mio. EUR auf jetzt 17,0 Mio. EUR[10] ausdrücklich hervorheben. Unser Netto-Aufwand liegt damit bei ca. 40,85 EUR je Kreiseinwohner[11], was ein guter Wert ist. Angesichts unserer finanziellen Rahmenbedingungen müssen wir künftig sehr genau hinschauen, wenn weitergehende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden sollen. In diesem Zusammenhang sollten wir uns auch sehr genau anschauen, wie es mit dem vom AUBP und Kreistag angestoßenen Projekten „Autonomes Fahren“ und On-Demand-Verkehre weitergehen kann.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, naturgemäß ist der Sozialhaushalt der größte Einzelhaushalt. Er erreicht in 2024 eine Größenordnung von etwas mehr als 133,7 Mio. EUR[12]. Zur Unterfinanzierung der Aufwendungen für das BTHG habe ich bereits eingangs Stellung genommen. Sie steigen von 50,7 Mio. EUR auf 66,6 Mio. EUR[13]. Aber es ist nicht allein das BTHG, auch in anderen Bereichen steigen die Aufwendungen und der Nettoressourcenbedarf rasant. Ich nenne beispielhaft nur die Hilfe zur Pflege[14], die Hilfen für Flüchtlinge[15]oder den Teilhaushalt des Jugendamtes[16]. Die Kosten werden hier vielfach durch gesetzliche Ansprüche verursacht. Umso wichtiger ist es, in der politischen Bewertung den Finger in die Wund zu legen. Durchgängige Maxime muss, wo immer möglich, Fördern und Fordern sein. Unser Handeln muss darauf ausgerichtet sein, Leistungsbezieher darin zu unterstützen, in den regulären Arbeitsmarkt zu kommen. Gerade in Zeiten eines Arbeitskräftemangels in nahezu allen Bereichen mangelt es ja gerade nicht an Arbeitsmöglichkeiten. Insofern halten wir die Signale, die von der jüngsten Reform des Bürgergeldes ausgehen, für fatal. Das hat offenbar selbst die Bundesregierung erkannt, wenn sie jetzt, was die Sanktionen bei verweigerter Arbeitsaufnahme angeht, nachlegen will. Sind wir gespannt, was am Ende des Tages herauskommen wird.
Ein Thema, bei dem Kreis und Kommunen gleichermaßen mit dem Rücken an der Wand stehen, ist die ungesteuerte Migration, also die Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Wenn wir, was für die CDU-Fraktion nicht in Frage steht, den Schutz der wirklich Antragsberechtigten auch künftig gewährleisten wollen, müssen wir, angefangen von der EU über den Bund bis hin zum Kreis, unsere Hausaufgaben machen. Bekanntermaßen gehen von den bei uns im europäischen Vergleich hohen Geldleistungen falsche Signale aus. Wie sonst wäre der überproportionale Anteil von jungen Männern bei den Flüchtlingen zu erklären. Sie sollen sich, vielfach unabhängig von einer konkreten Verfolgungssituation, zu uns durchschlagen, um anschließend Geldzahlungen in ihre Heimatländer zu leisten. Angesichts der wirtschaftlichen Not in vielen Teilen der Welt kann man ihnen dieses Verhalten nicht vorwerfen. Wir sollten dieser Realität aber ins Auge sehen und seitens des Landkreises sehr schnell eine Sozialcard einführen mittels deren Leistungen künftig weitgehend bargeldlos gewährt werden. Laut Presseveröffentlichungen hat die Einführung einer solchen Sozialcard in zwei thüringischen Landkreises dazu geführt, dass Antragsteller von sich aus wieder den Rückweg angetreten haben, weil offenbar ihre finanziellen Erwartungen nicht erfüllt wurden. Angesichts der jüngsten bundesweiten Entwicklung in dieser Sache sollten wir von der Anschaffung eines neuen Kassenautomaten auf jeden Fall absehen, und uns mit Nachdruck dem Projekt Sozialcard annehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine wichtige Kennzahl bei diesem Haushalt ist die Entwicklung der Personalkosten. Sie steigen um rund ca. 8,74 %[17] auf jetzt 78,3 Mio. EUR[18]. Beeinflusst wird diese Entwicklung einerseits durch tarifliche Anpassungen, die für uns unstrittig sind, weil auch die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angemessen zu vergüten sind. Auf der anderen Seite ist der Haushaltsansatz aber auch durch einen Stellenaufwuchs um 33,41 Stellen brutto bzw. um 26,59 Stellen netto[19] beeinflusst. Zweifelsohne ist der Zuwachs vielfach zusätzlichen Aufgaben oder Fallzahlensteigerungen geschuldet. Wie bereits im Vorjahr wollen wir aber nochmals deutlich machen, dass diese Entwicklung so nicht weitergehen kann, zumal es perspektivisch auch immer schwieriger werden wird, alle Stelle am Arbeitsmarkt zu besetzen.
Wir anerkennen ausdrücklich, dass der Stellenplan die Umwidmung von 6,82 Stellen berücksichtigt. Wir wollen Sie, sehr geehrter Herr Landrat und das gesamte Haus, darin bestärken, diesen Weg weiter konsequent zu verfolgen. Zugleich wird aber auch einmal mehr deutlich, dass wir nicht nur von Bürokratieabbau reden dürfen, sondern rasch handeln müssen. Wir setzen daher darauf, dass die Entlastungsallianz zwischen den Kommunalen Landesverbänden, der Landesregierung und Wirtschaftsverbänden zu spürbaren Entlastungen führt. Letztlich brauchen wir auf allen politischen Ebenen eine dringend erforderliche Prioritätensetzung. Das Land muss klären, welche staatlichen Aufgaben nicht mehr mit einer Priorität versehen werden. Aber auch wir auf Landkreisebene müssen dieser Frage nachgehen. Wir müssen auch bei uns vor Ort zu schlankeren Prozessen und zu weniger kleinteiligen Regelungen kommen. Vielleicht gibt es auch schon Prozesse, die durch den Einsatz von KI verbessert und beschleunigt werden können. Das gilt es zu prüfen.
Aufgrund der eingehenden Vorberatung im Betriebsausschuss nur ein kurzer Blick auf den Abfallwirtschaftsbetrieb. Trotz einer notwendigen Anhebung der Leerungsgebühr haben wir im landesweiten Vergleich nach wie vor günstige Gebührensätze. Im Falle der Deponie in Oberweier bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse das in Gang gekommene Untersuchungsprogramm für die Zentral- und die Übergangsdeponien zeitigen wird. Wir unterstützen weiterhin den eingeschlagenen Kurs, Arbeitsumfang und die Bewertung der Ergebnisse in einem Begleitkreis mit Vertretern der BI Oberweier zu beraten, bevor sie dann den Gremien vorgelegt werden. Zur Schonung unserer Bodenaushubdeponien sind in diesem Jahr für den Bodenaushub der Klasse DK0 alternative Verwertungs- und Beseitigungsmöglichkeiten für den anfallenden Bodenaushub umzusetzen. Gleichzeitig müssen mittel- und langfristig hier Lösungen gesucht werden. Ebenso bedarf es einer Grüngutkonzeption für die bestehenden Reisigplätze der Kommunen. Auch sollte die Errichtung eines weiteren Wertstoffhofs im Bereich Hardt zur Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten von Reststoffen nicht in Vergessenheit geraten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Haushalt den wir heute beschließen, unterscheidet sich deutlich von den Etats früherer Jahre. Unsicherheiten und finanzielle Risiken bestehen in einem weitaus größeren Umfang als dies in den vergleichsweise guten Jahren bis 2022 der Fall war. Wir sind daher aufgefordert, den Haushaltsvollzug engmaschig zu begleiten und erforderlichenfalls unterjährig zu handeln. Im Übrigen zeigt ein Blick in die mittelfristige Finanzplanung[20], dass die Perspektiven für die nahe Zukunft nicht günstiger ausfallen und dies trotz einer für das Jahr 2025 nochmals steigenden Steuerkraftsumme der Gemeinden. Realistisch betrachtet ist absehbar, dass die finanziellen Rahmenbedingungen den neuen Kreistag in besonderer Weise fordern werden. Und auch die Städte und Gemeinden müssen sich auf diese veränderten Ausgangslage einstellen.
Die CDU-Fraktion dankt allen an der Planaufstellung beteiligten Mitarbeitenden, namentlich Herrn Kreiskämmerer Jung und seinem Team, sowie den Verantwortlichen der Eigenbetriebe für die umfangreiche Vorarbeiten. Unseren Dank an Herrn Jung verbinden wir mit einem Glückauf an seinen Nachfolger, Herrn Kist.
Wir werden der Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan in der Fassung der Beschlussempfehlung des AVF und der Festsetzung des Kreisumlagehebesatzes mit 29,5 % der Bemessungsgrundlage zustimmen.
Es gilt das gesprochene Wort!