Ausschuss für Verwaltung und Finanzen
Der Ausschuss ist für Angelegenheiten aus folgenden Aufgabenbereichen einschließlich der finanziellen Entscheidungen in diesen Bereichen im Rahmen der Ansätze des Haushaltsplanes zuständig:
a) Zentrale Verwaltungsangelegenheiten; Personalangelegenheiten ; Finanzwesen; allgemeine Festsetzung von Tarifen; Erwerb und Veräußerung von Liegenschaften; Rechnungsprüfung; Kreistagswahl; Wirtschaftsförderung; Feuerwehr; Rettungsdienst; Öffentlichkeitsarbeit; Gesundheitswesen; Veterinärwesen und Erlass von Polizeiverordnungen.
b) Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Landrat über die Ernennung, Einstellung einschließlich Höhergruppierung und Entlassung von Beamten der Besoldungsgruppe A 12 und höher sowie von Angestellten der Vergütungsgruppe BAT III und höher, soweit nicht die Zuständigkeit des Betriebsausschusses des Eigenbetriebes “Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Rastatt” oder nach § 3 Abs. 2 Ziff. 12 die Zuständigkeit des Kreistags gegeben ist.
Der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen hat bei allen Maßnahmen mitzuberaten, die Leistungen des Landkreises in einem im Verhältnis zu den Gesamtausgaben des Haushaltsplanes erheblichen Umfang zur Folge haben und die im Haushaltsplan nicht oder nicht in dieser Höhe veranschlagt sind.
Mitglieder im Ausschuss: