Ausschuss für Soziale Angelegenheiten
Der Ausschuss ist für Angelegenheiten aus folgenden Aufgabenbe-reichen einschließlich der finanziellen Entscheidung in diesen Bereichen im Rahmen der Ansätze des Haushaltsplanes zuständig:
a) Sozialhilfe; Jugendhilfe, soweit nicht der Jugendhilfeausschuss zuständig ist; Altenhilfe; Kriegsopferfürsorge;
b) Schulen, einschließlich der Wahrnehmung des Vorschlagsrechtes für die Besetzung von Schulleiterstellen nach § 40 Schulgesetz Baden Württemberg; Büchereiwesen; Archivwesen; Volksbildung; Sport: Kulturpflege; Ortsverschönerung; Obst- und Gartenbaube-ratung; Fremdenverkehr.
Mitglieder im Ausschuss: