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Angaben zum Beschäftigungsverhältnis


Mitgliedsbeiträge

Das werden Sie verstehen: Ohne Mitgliedsbeiträge geht es nicht!

Jedes Mitglied zahlt den Beitrag, der nach Selbsteinschätzung des Einkommens in Frage kommt. Die folgende Tabelle soll zur Orientierung dienen:

Bruttoneinkommen
monatlich
Monatsbeitrag monatlich
bis 1.000,00 € 5,00 €
bis 1.500,00 € 5,00 bis 10,00 €
bis 2.000,00 € 10,00 bis 15,00 €
bis 2.500,00 € 15,00 bis 20,00 €
bis 3.500,00 € 20,00 bis 35,00 €
bis 5.000,00 € 35,00 bis 50,00 €
über 5.000,00 € 50,00 € und mehr

Bitte beachten Sie:

  • Für Hausfrauen, Schüler, Studenten, Bundeswehrsoldaten, die Ihren Wehrdienst ableisten, Zivildienstleistende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Mitglieder mit geringem Einkommen, kann der Kreisverband eine Sonderregelung der Beitragszahlung treffen, sowie Mitgliedsbeiträge stunden und unterlassen.
  • Beiträge und Spenden sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen steuerlich absetzbar.
  • Mitglieder mit höherem Einkommen zahlen entsprechend mehr.
  • Die Beiträge können von der Einkommenssteuerschuld einbehalten werden. Bei einem Jahresbeitrag bis zu 1.650,00 € können grundsätzlich 50% von der Steuerschuld abgezogen werden. Sie zahlen also effektiv nur die Hälfte des Beitrages.

Ich bin bereit, einen Mitgliedsbeitrag in folgender Höhe zu zahlen: